Das ändert sich ab 1. Januar für unsere Mitglieder bei der Kabelversorgung

Die Kabelgebühren werden ab dem 01.07.2024 nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet. 

Die Kabelversorgung wurde bis zum 31.12.2023 im Rahmen Ihres Dauernutzungsverhältnisses bereitgestellt. Hier wurde durch unsere Genossenschaft ein langjähriger Sammelvertrag mit der Telekom abgeschlossen. Die Umlage der Kabelgebühren über die Betriebskostenabrechnung hat die Bundesregierung mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes abgeschafft. Daher werden die Kosten ab dem 01.01.2024 nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet.

Was bedeutet dies für unsere Mitglieder?

Ab dem 01.01.2024 wird die Fernsehversorgung über das Kabel automatisch beendet. Die Fachfirma wird die Anschlüsse für unsere Wohnungen abklemmen. Wenn Sie weiterhin das Kabelfernsehen wie gewohnt nutzen möchten, müssen Sie einen Einzelvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen abschließen. Hier haben wir ebenfalls gesonderte Konditionen mit der Telekom über mehrere Jahre vereinbart. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in der Geschäftsstelle für den Abschluss eines Vertrages (Herrn Baier).

Die Betriebskostenart „Kabelgebühren“ wird erstmals in der Betriebskostenabrechnung 2024 nicht mehr auftauchen. Die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen werden nicht automatisch abgesenkt. Die Absenkung erfolgt erst bei Erstellung der nächsten Betriebskostenabrechnung unter der Voraussetzung, dass die geplante Neufestsetzung der Nebenkostenvorauszahlungen auskömmlich sind. Wünschen Sie dennoch eine sofortige Absenkung der Nebenkostenvorauszahlungen (zum nächsten 1. einen eines Monats) werden Sie sich bitte hierfür an unsere Geschäftsstelle (Herrn Seifermann).

Welche alternativen Möglichkeiten haben unsere Mitglieder?

Für alle Mitglieder, welche Fernsehen über das Internet schauen, ist ein Folgevertrag nicht notwendig. Es kann lediglich der Kabelanschluss nicht mehr genutzt werden. Nachteil hierbei ist, wenn es eine Störung des Internets gibt, können Sie in diesem Zeitraum kein Fernsehen schauen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin sich eine Zimmerantenne aufzustellen. Diese ist in der Anschaffung relativ preiswert, darf jedoch nur in der Wohnung aufgestellt werden. Eine Montage einer Satellitenanlage an der Außenfassade oder Balkon wird ausdrücklich untersagt. Sollte es hier Empfangsstörungen geben, bleibt ihr Bildschirm schwarz.

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15-18 December

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