Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung gesetzlich geregelt und sind Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Alle Mitglieder zahlen monatliche Vorauszahlungen. Diese werden einmal jährlich mit den tatsächlich entstandenen Kosten gegengerechnet. Die Umlage der Kosten ist im Dauernutzungsvertrag vereinbart.