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Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
Grundsätzlich werden die Nebenkostenvorauszahlungen nach Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung mit den entstandenen Kosten für Ihre Wohnung verglichen und neu berechnet, insbesondere auch dann, wenn Kostensteigerungen im Voraus bekannt oder zu erwarten sind.
Es ist Ihr Zuhause, in dem Sie sich wohl fühlen sollen. Trotzdem sind Um-/Einbauten grundsätzlich nur gestattet, wenn sie die Bausubstanz des Mietobjektes nicht verändern.
Sie haben das Recht, Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände nach eigenem Belieben zum Wohngebrauch anzubringen oder einzubauen. Dazu gehören u. a. das Anbringen von Wandschränken oder Dekorationsfolien an Türen. Für Um-/Einbauten, welche in die Bausubstanz eingreifen, benötigen Sie vorher eine schriftliche Genehmigung von uns. Die Ausführung der Arbeiten ist durch Sie oder eine von Ihnen beauftragte Fachfirma auf Ihre Kosten auszuführen. Sofern in der Genehmigung nichts anderes vereinbart wurde, müssen Sie die Wohnung bei einem Auszug auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zurück versetzen.
Bitte beachten Sie: Wir tragen als Eigentümer generell keine Gefahr für Um-/Einbauten, welche durch Sie ausgeführt oder beauftragt wurden. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung für den Fall eines Schadens in der Versicherungssumme anpassen zu lassen. In der Versicherung, die wir für unsere Gebäude abschließen, sind derartige Schäden nicht abgedeckt.
Es wäre gut, wenn die Genossenschaft über längere Abwesenheiten der Mitglieder informiert wird, da es immer mal vorkommt, dass durch bauliche Maßnahmen ein Zugang zur Wohnung entstehen kann. Außerdem eine Regelung zu treffen ist, wenn Pflichten gemäß Hausordnung nicht erfüllt werden können (Ersatzmaßnahme), damit die Hausordnung gewahrt bleibt.
In Zeiten des Klimawandels steigen immer mehr Menschen auf Autos mit Elektromotors um. Die Nachfrage nach E-Ladestationen steigt. Die Genossenschaft hat sich im Sommer 2023 ein umfangreiches Konzept entworfen für die Umrüstung.
Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit der nachgewiesen werden kann, dass man berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Diese Bescheinigung wird von der Stadt Pfungstadt auf Antrag ausgestellt.
Unter einer Mietbescheinigung versteht man ein Formblatt, aus dem eine Reihe von Daten über die Wohnung und das Nutzungsverhältnis hervorgehen und das vom Mitglied bei einer Behörde zwecks Beantragung staatlicher Leistungen (Wohngeld, Grundsicherung, etc.) vorzulegen ist. Ein entsprechendes Formular können wir Ihnen per Post/Mail zu senden.
In der Wohnungsgeberbestätigung zeigen wir als Wohnungseigentümer gegenüber dem Einwohnermeldeamt an, wer zu welchem Termin in die von uns neu vergebene Wohnung eingezogen ist. Sie dient der Behörde als Nachweis, wenn sich das Mitglied nach seinem Umzug ummeldet. Die Bescheinigung wird Ihnen nach erfolgter Wohnungsübergabe persönlich übergeben.
In allen unseren Wohnanlagen haben wir Stellplätz und/oder Garagen für unsere Genossenschaftsmitglieder. Da in heutiger Zeit viele Haushalte mehr als ein Automobil besitzen, reichen die vorhandenen Abstellmöglichkeiten nicht mehr aus um alle Mitglieder zu bedienen. Daher führen wir Wartelisten; Stellplätze und Garagen werden in der Regel nur frei in Verbindung mit einer Wohnungskündigung. Aufgrund dessen müssen Sie sich auf längere Wartezeiten einstellen.
Um einen Wohnungswechsel zu realisieren, vereinbaren Sie einen Termin in unserer Geschäftsstelle mit unserem Vorstand. In einem Gespräch werden die verfügbaren oder künftigen Möglichkeiten besprochen. Beachten Sie, dass es aufgrund der geringen Fluktuation zu langen Wartezeiten kommen kann.
Teilen Sie uns schriftlich Ihre neue Bankverbindung mit. Sollten wir bereits mittels SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto einziehen, benötigen wir von Ihnen zudem ein neues SEPA-Mandat.
Grundsätzlich ist der Zuzug oder Abgang einer Person in Ihrem Haushalt bei uns anzumelden. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Vorstand in unserer Geschäftsstelle. Informieren Sie sich bei unseren Mitarbeitern in Bezug auf die Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen. Handelt es sich bei einem Zuzug um eine erwachsene Person muss diese gemäß unserer Satzung Mitglied der Genossenschaft werden.
Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung gesetzlich geregelt und sind Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Alle Mitglieder zahlen monatliche Vorauszahlungen. Diese werden einmal jährlich mit den tatsächlich entstandenen Kosten gegengerechnet. Die Umlage der Kosten ist im Dauernutzungsvertrag vereinbart.
In dringenden Notfällen, (z. B. bei Wasserrohrbruch, einer Verstopfung des Hauptabflusses, Heizungs- oder Stromausfall), helfen wir Ihnen gerne auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten:
Unsere üblichen Geschäftszeiten sind (Montag- Mittwoch 8-17 Uhr, Donnerstags 8-18 Uhr und Freitags 8-13 Uhr)
Wählen Sie bitte in dringenden technischen Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten die Notrufnummer 0151 – 127 350 72.
Ein Mitarbeiter wird sich umgehend bei Ihnen melden und die Beseitigung des Mangels veranlassen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn „normale“ Reparaturen, die Zeit bis zum nächsten Arbeitstag haben, im Rahmen des Notdienstes nicht erledigt werden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Kosten für eigenmächtige Aufträge an Unternehmen, die von der GeWoBau nicht für den Notdienst vorgesehen sind, nicht übernommen werden. Im Brandfall bitten wir Sie, die Feuerwehr – Telefon 112 – unverzüglich selbst zu rufen.
Für regelmäßig anfallende Beträge, wie z. B. Ihr Nutzungsentgelt, ziehen wir als Genossenschaft mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens automatisch von Ihrem Konto ein. Ein Einzug ist zum 1. Oder zum 15. Eines Monats möglich. Wenden Sie sich hierfür an unsere Geschäftsstelle. Wir übersenden Ihnen gerne per Post ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Vorteile: Kosteneinsparung und Reduzierung Verwaltungsaufwand
Wohngeld ist eine Leistung für Familien und Einzelpersonen mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur den Wohnkosten oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen. Sie müssen das Wohngeld schriftlich bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen. Dort finden Sie auch die Antragsformulare und können sich beraten lassen. Als Serviceleistung unserer Genossenschaft können Sie sich für die Unterstützung bei dem Ausfüllen der Unterlagen an unsere Mitarbeiter vertrauenswürdig werden.
Sie möchten das bestehende Dauernutzungsverhältnis beenden? Seit 2002 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und der händischen Unterschrift aller Vertragspartner. Zudem muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei uns eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird (im Falle der gesetzlichen drei Monate Kündigungsfrist). Entscheidend ist dabei das Eingangsdatum bei uns, nicht das Absendedatum oder der Poststempel.
Füllen Sie hierzu das Kündigungsformular mit allen Angaben aus und übersenden Sie uns die Kündigung im Original unterschrieben. Alle weiteren Schritte werden zusammen mit unseren Mitarbeitern und dem Vorstand im Nachgang besprochen. Hierbei ist zu beachten, dass für die Kündigung der Wohnung und die Kündigung der Mitgliedschaft jeweils getrennte Kündigungsschreiben erforderlich sind.
Sie erhalten in der Abrechnung eine Gutschrift, wenn sich für das abgerechnete zurückliegende Jahr ein Überschuss ergibt. Wenn im laufenden Abrechnungsjahr Kostensteigerungen bekannt sind, die zu einer Nachzahlung führen können, sind trotz einer Gutschrift im Vorjahr erhöhte Vorauszahlungen gerechtfertigt. In diesen Fällen informieren wir Sie rechtzeitig vorher.
Sowohl der Winterdienst als auch die Gartenpflege werden von einem externen ortsansässigen Unternehmen in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt.
Die Hausratversicherung sichert Ihr Hab und Gut ab. Dazu gehören sämtliche Wertsachen sowie Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, die „beweglich“ sind. Die private Haftpflichtversicherung hingegen kommt für Schäden auf, die Sie bei anderen Personen oder deren Eigentum, also auch bei dem Wohnungseigentümer herbeiführen.
Für ein harmonisches Miteinander in der Nachbarschaft informiert die Hausordnung über die wichtigsten Regeln. Die Hausordnung ist Bestandteil jedes Dauernutzungsvertrages und ist als Anlage beigefügt. Es ist das Zusammenleben innerhalb der Hausgemeinschaft und Sauberkeit in der Wohnanlage geregelt. Für nähere Informationen zu der Durchführung der Hausreinigung, das Grillen auf dem Balkon oder der Nachtruhe wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle