Grills sorgen generell auf dem Balkon für Ärger durch Qualm und Geruch

Wohnen in einer Gemeinschaftsanlage bedeutet immer Rücksichtnahme auf andere Hausbewohner. Die bestehende Hausordnung gibt hier klare Regeln vor. Es kommt allerdings immer wieder vor, dass einzelne Bewohner dies ignorieren und dies leider zu vermeidbarem Ärger führt. Es gelten eigentlich immer die selben Regeln:

  • Bei einem geplanten Familienfest in der Wohnung bitte vorher die Nachbarn informieren
  • Bei mehreren Personen sollte geprüft werden, ob die Veranstaltung nicht im Außengelände gemacht werden kann; auch hier gilt die Absprache mit den Nachbarn
  • Der Gebrauch von Holzkohlegrills auf Balkons ist generell untersagt, auch aus Brandschutzgründen
  • Mit Elektrogrills agieren Sie auf dem Balkon am Besten
  • Auch bei der Verwendung von Gasgrills sind mögliche Brandgefahren gegeben

Wer sich nicht an diese Regeln der Hausgemeinschaft hält, verursacht ständig Nachbarschaftsstreit oder auch mietrechtliche Konsequenzen.

Alle das ist bei vernüpftigen Verhalten vermeidbar!

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