Es ist Ihr Zuhause, in dem Sie sich wohl fühlen sollen. Trotzdem sind Um-/Einbauten grundsätzlich nur gestattet, wenn sie die Bausubstanz des Mietobjektes nicht verändern.

Sie haben das Recht, Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände nach eigenem Belieben zum Wohngebrauch anzubringen oder einzubauen. Dazu gehören u. a. das Anbringen von Wandschränken oder Dekorationsfolien an Türen. Für Um-/Einbauten, welche in die Bausubstanz eingreifen, benötigen Sie vorher eine schriftliche Genehmigung von uns. Die Ausführung der Arbeiten ist durch Sie oder eine von Ihnen beauftragte Fachfirma auf Ihre Kosten auszuführen. Sofern in der Genehmigung nichts anderes vereinbart wurde, müssen Sie die Wohnung bei einem Auszug auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zurück versetzen.

Bitte beachten Sie: Wir tragen als Eigentümer generell keine Gefahr für Um-/Einbauten, welche durch Sie ausgeführt oder beauftragt wurden. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung für den Fall eines Schadens in der Versicherungssumme anpassen zu lassen. In der Versicherung, die wir für unsere Gebäude abschließen, sind derartige Schäden nicht abgedeckt.