In der Wohnungsgeberbestätigung zeigen wir als Wohnungseigentümer gegenüber dem Einwohnermeldeamt an, wer zu welchem Termin in die von uns neu vergebene Wohnung eingezogen ist. Sie dient der Behörde als Nachweis, wenn sich das Mitglied nach seinem Umzug ummeldet. Die Bescheinigung wird Ihnen nach erfolgter Wohnungsübergabe persönlich übergeben.